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Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.

 Für den Erwerb außerhalb des Silvesterzeitraums ist ein Gewerbeschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde notwendig.

 

 

 

Telefon: 07854 / 980204      Fax:     07854 / 9869870        77694 Kehl