Shop
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.
Für den Erwerb außerhalb des Silvesterzeitraums ist ein Gewerbeschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde notwendig.
Telefon: 07854 / 980204 Fax: 07854 / 9869870 77694 Kehl