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Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Für den Erwerb außerhalb des Silvesterzeitraums ist ein Gewerbeschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde notwendig. Besuchen Sie uns ganz einfach bei unserm Shop im Shop
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